Wir arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Zahnzusatzversicherungen zusammen.
Gesetzliche Krankenkassen (vor dem 18. Lebensjahr)
Für Kinder und Jugendliche gibt es klar definierte Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen, wann eine Kostenübernahme bis zum 18. Lebensjahr stattfindet.
In der sogenannten KIG-Tabelle (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen) haben die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt ab welcher Stufe einer Zahn- oder Kieferfehlstellung die Behandlungskosten übernommen werden.
Die Einstufung dieser Fehlstellungen erfolgt nach messbaren Kriterien, wird von Krankenkassen registriert und stichprobenartig begutachtet.
Ab einer KIG-Stufe 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung zu 80%. Ein Eigenanteil von 20% muss der Versicherte während der Behandlung selbst tragen und bekommt diesen nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von seiner Krankenkasse zurückerstattet. Der gesetzliche Eigenanteil beläuft sich für eine Hauptbehandlung mit einer Behandlungszeit von 3-4 Jahren auf insgesamt etwa 600 Euro für die gesamte Behandlung und wird quartalsweise (4 x im Jahr) anteilig fällig. Diesen gibt es aber, wie gesagt, bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse zurück.
Gesetzliche Krankenkassen (ab dem 18. Lebensjahr)
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ein Beispiel ist eine ausgeprägte Kieferfehlstellung, bei der eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung (mit Dysgnathie-OP) erforderlich ist.
Zahnzusatzversicherungen
Falls ihr Interesse an einer Zahnzusatzversicherung habt, gibt die Waizmann-Tabelle (www.waizmanntabelle.de) einen guten Überblick.
Individuelle Ratenzahlung
Um euch Flexibilität in der Zahlung zu ermöglichen und individuelle Finanzierungsmodelle anbieten zu können, arbeiten wir mit dent.apart® zusammen. Sprecht uns gerne in der Praxis auf Informationsmaterial an.
Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten
Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die privat getragen werden, können als "außerordentliche Belastung" als Gesundheitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Finanzämter und Steuerberater können euch hierzu individuell beraten.
Private Krankenversicherungen
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Patienten sowohl vor als auch ab dem 18. Lebensjahr werden von den privaten Krankenkassen, abhängig von den individuellen Tarifen, bis zu 100% übernommen. Ihr bekommt vor jeder kieferorthopädischen Behandlung einen Heil- und Kostenplan (HKP) der ganz individuell auf euch abgestimmt ist, den ihr bei eurer privaten Krankenkasse zur Prüfung der Erstattung einreichen könnt.
Ihr möchtet uns kennenlernen...
...und mehr über die Möglichkeiten eurer Zahnkorrektur bei about smiles Kieferorthopädie in Kaarst erfahren?
Gerne beantworten wir all eure Fragen bei einem Erstberatungsgespräch in unserer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie in den Rathaus Arkaden Kaarst.
Wir freuen uns auf euch!
Dr. med. dent. Cate-Emilia Schwartz
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Am Neumarkt 3 | 41564 Kaarst
Rathaus Arkaden Kaarst
(Eingang über Ebene Parkdeck)
about smiles by Dr. Cate-Emilia Schwartz, Euer Kieferorthopäde in Kaarst, steht für ganzheitliche Kieferorthopädie für alle Altersklassen.
Frau Dr. Cate-Emilia Schwartz ist spezialisiert auf die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen mittels konventioneller Methoden sowie durch "unsichtbare" Zahnschienen (Invisalign®).
MO 07:30 - 18:00 Uhr
DI 07:30 - 19:00 Uhr
MI 08:30 - 18:00 Uhr
DO 07:30 - 18:00 Uhr
FR 08:30 - 12:00 Uhr